Informationsschreiben vom 05.03.2021
Wir freuen uns, dass bisher ein großes Interesse an der Wahl gezeigt wurde und uns viele Kandidaturvorschläge und Fragen erreicht haben. Mit diesem Schreiben werden wir die am häufigsten gestellten Fragen beantworten.
Was zeichnet einen Vertreter aus?
Die Vertreterschaft bildet das oberste Entscheidungsorgan Ihrer Genossenschaft und wird alle fünf Jahre neu gewählt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des demokratischen Prozesses und bildet das „Parlament“ der Genossenschaft. Zu den Aufgaben, die durch das Genossenschaftsgesetz und durch die Genossenschaftssatzung bestimmt sind, gehören u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder. Die Beschlüsse werden im Rahmen einer jährlich stattfindenden Vertreterversammlung gefasst. Die Teilnahme an dieser Versammlung sowie ein offenes Ohr für die Mitglieder des Wahlbezirkes gehören zu den Hauptaufgaben eines Vertreters.
Wer kann sich als Vertreter aufstellen lassen?
Grundsätzlich kann sich jedes geschäftsfähige Mitglied der Genossenschaft für die Wahl aufstellen lassen. Kandidieren Sie für die Vertreterschaft und gestalten Sie so Ihre Genossenschaft aktiv mit!
*Der Begriff „Vertreter“ ist ein im Genossenschaftsgesetz verankerter Begriff. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwenden wir im Textverlauf in der Regel die männliche Form der Bezeichnungen. Selbstverständlich sind alle Menschen jeder Geschlechtsidentität gemeint.
Einreichung der Kandidaturvorschläge
Wir bedanken uns herzlich für die bereits zahlreich eingegangenen Kandidaturvorschläge. Alle Mitglieder erhalten aktuell eine erste Übersicht für ihren Wahlbezirk.
Bis zum 26. März 2021 haben Sie weiterhin die Möglichkeit, sich selbst oder ein anderes Mitglied für die Wahl vorzuschlagen.
Alle Voraussetzungen für die Aufstellung zur Wahl können Sie unserem Brief vom 12. Februar 2021 oder der Wahlordnung der Genossenschaft entnehmen. Mitte März werden wir Ihnen mit einem weiteren Schreiben eine aktualisierte Aufstellung der Kandidierenden Ihres Wahlbezirkes zukommen lassen. Sowohl auf der dann aktualisierten Übersicht, als auch auf dem späteren finalen Stimmzettel, werden die von den Kandidierenden zur Verfügung gestellten Bilder abgedruckt sein.